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Was zahlt die Pflegekasse bei der Pflege zu Hause?

Häusliche Pflege ist, wenn ein Pflegebedürftiger in seinem eigenen Haushalt oder im Haushalt eines anderen (zum Beispiel Verwandten) gepflegt wird. Häusliche Pflegehilfe erhalten auch Pflegebedürftige, die ein Zimmer im Altenwohnheim, eine Wohnung oder eine Altenwohnung gemietet haben (Betreutes Wohnen).

Pflegegeld (häusliche Pflege) NEU ab 01.01.2012

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Verwandten oder Bekannten sichergestellt wird. Das Pflegegeld, das sie dafür monatlich erhalten, beträgt bei:

  Pflegestufe I: 235 Euro
  Pflegestufe II: 440 Euro
  Pflegestufe III: 700 Euro

Was zahlt die Kasse bei Pflege durch einen ambulanten Dienst?

Wenn Pflegebedürftige keine Angehörigen oder Nachbarn haben, die sie pflegen können, besteht die Möglichkeit, fremde Pflegedienste zu engagieren. Das heißt, der Pflegebedürftige wird durch Pflegekräfte gemeinnütziger Einrichtungen oder ambulanter Pflegedienste versorgt. Wer einen solchen Pflegedienst in Anspruch nehmen will, sollte darauf achten, dass dieser von den Pflegekassen zugelassen ist und mit der Pflegekasse eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat.

Die Pflegekräfte können im Rahmen der Pflegeversicherung bei der Grundpflege (z.B. Waschen und Ankleiden) bei der Mobilität und im Haushalt helfen. Medizinische Pflegeleistungen (so genannte Behandlungspflege) können nicht im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht werden. Diese Leistungen (wie z.B. Injektionen, Verbände etc.) sind nach entsprechender Verordnung durch Ihren Arzt bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Die Kosten für diese Leistungen trägt Ihre Krankenkasse. Die Pflegekasse übernimmt dagegen die Kosten für den ambulanten Dienst bis zu einem monatlichen Betrag von:

Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)

  Pflegestufe I:   450 Euro
  Pflegestufe II: 1100 Euro
  Pflegestufe III: 1550 Euro
  Härtefall: 1918 Euro<

Diese Beträge gelten auch bei teilstationärer Pflege, wenn der Pflegebedürftige z.B. nur nachts oder nur tagsüber in einem Pflegeheim betreut wird. Wird der Bedürftige nur häuslich gepflegt, so können in besonders schweren Härtefällen Pflegebedürftige der Stufe III Sachleistungen bis zur Höhe von monatlich 1.918 Euro erhalten (wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand erforderlich ist).

Zusätzlich:

Der Erstattungshöchstbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz) wird von 460 Euro auf 2.400 Euro im Jahr angehoben (je nach Schweregrad 100 oder 200 Euro im Monat). Diese Leistung erhalten künftig auch Pflegebedürftige, die noch keine Pflegestufe erreichen (so genannte Stufe 0).